Welchen Stellenwert hatten und haben Stammbücher noch heute in der Familie?

Familienbücher wurden früher in den Standesämter angelegt und gelagert; Stammbücher werden auch heute noch gern von neugegründeten Familien genutzt, um wichtige Dokumente aufzubewahren. Vor dem Zeitalter der Digitalisierung hielt man die maßgeblichen Veränderungen innerhalb der Familien in einem so genannten Familienbuch fest.

Ahnenforschung
Namensforschung

Was seit 2009 im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist, wurde früher noch anhand von Urkunden in die Kartei der Familienbücher einsortiert, die beim Standesamt gelagert waren. Dort wurden Ereignisse wie Hochzeiten, Geburten, Todesfälle, Scheidungen und Namensänderungen urkundlich festgehalten und in einem Familienbuch zusammengefasst.

Der Eintrag von Angaben wie Geburtsdatum, Wohnort und Religionszugehörigkeit erfolgte zudem in den so genannten Familienstammbüchern. Diese riesige Datenbank dient auch heute noch als geeignete Anlaufstelle, wenn nach den eigenen Vorfahren und Verwandten geforscht wird. Vor allem der Eintrag von Namensänderungen ist hilfreich, da sich die Suche sonst sehr schwierig gestalten kann.

Durch die technologischen Neuerungen dieser Registrierungen werden heutzutage keine Familienbücher mehr angelegt. Da diese Register - egal ob elektronisch oder handfest - sehr persönliche Informationen enthalten, wünschen sich jedoch viele Familien nach wie vor ein hübsch gestaltetes Büchlein, welches den Einträgen eine angemessen hochwertige Verpackung bietet. Ein edel gebundenes Buch stellt zudem einen greifbaren Wertgegenstand dar, der weitergegeben werden kann und die Familiengeschichte auch optisch schön repräsentiert.

Zu diesem Zweck gibt es im Unterschied zu den Familienbüchern noch die oben genannten Familienstammbücher. Auch Stammbuch der Familie genannt, wird es bis heute noch oft ausgestellt, wenn zum Beispiel durch eine Ehe der Beginn einer neuen Familiengeschichte geschaffen wird. Viele Familien verwenden diese Bücher als Dokumentation der eigenen Geschichte, als Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente wie Geburts-, Sterbe- und Hochzeitsurkunden sowie als persönliche Chronik. Auf Antrag kann man eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Personenstandsurkunde genannt) erhalten, die in das Familienstammbuch eingeheftet wird.

Die einheitlich geführten Familienstammbücher entstanden jedoch in Deutschland erst vor knapp 150 Jahren im Zuge der Einführung der Standesämter; das Familienbuch sogar erst vor knapp sechzig Jahren. Manche Familien haben jedoch das Glück, dass ihre Vorfahren bereits in früheren Zeiten eine Art Chronik geführt und die Verwandtschaftsverhältnisse niedergeschrieben haben. Solche Informationen sind bei der Suche nach der eigenen Herkunftsgeschichte unbezahlbar. Nichtsdestotrotz ist auch das Familienbuch der Standesämter ein hilfreicher Ausgangspunkt, um die Forschungsarbeit zu beginnen und um die familiäre Geschichte der letzten Generationen nachzuverfolgen.

 

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